Risikomanagement-Systemprüfung
Dokumentierte Prüfung Ihres Risikofrüherkennungssystems auf Übereinstimmung mit aktuellen gesetzlichen Anforderungen — inklusive Kurzgutachten. Termingebunden und planbar.
ab 2.950 € + MwSt. + ReisekostenUNTERNEHMENSBERATUNG FÜR WOHNUNGSUNTERNEHMEN
Vier Kernleistungen, entwickelt aus 30 Jahren Prüfungs- und Beratungspraxis in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
„Sinnhaftigkeit vor Quantität — ORGA-SENSE misst der inhaltlichen Qualität von Beratungsleistungen höchste Priorität bei."
ORGA-SENSE steht für integrierte Beratung, die auf einem wissenschaftlich fundierten Controlling-Modell aufbaut. Mit 35 Jahren Controlling-Erfahrung und 30 Jahren Prüfungs- und Beratungspraxis in der Wohnungswirtschaft unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Strategiefindung, Risikosteuerung und Organisationsentwicklung.
Dokumentierte Prüfung Ihres Risikofrüherkennungssystems auf Übereinstimmung mit aktuellen gesetzlichen Anforderungen — inklusive Kurzgutachten. Termingebunden und planbar.
ab 2.950 € + MwSt. + ReisekostenRisikobeurteilung und Ratingoptimierung für Wohnungsunternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Bankgespräche, der Verbesserung Ihrer Ratingnote und der Umsetzung von Basel-II-Anforderungen.
Bevölkerungsprognosen und Nachfrageanalysen für Wohnstandorte sowie Mieter- und Marktstrukturanalysen — als Grundlage für fundierte Investitions- und Portfolioentscheidungen.
Optimierung von Aufbau- und Ablauforganisation in Wohnungsunternehmen — von der Prozessanalyse bis zur Umsetzungsbegleitung.
Warum ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk noch kein gerichtsfestes Risikomanagement-System garantiert — und worauf es für Wohnungsunternehmen wirklich ankommt.
Flyer als PDF herunterladenSozial orientierte Wohnungsunternehmen sind meist geringeren Risiken ausgesetzt als Unternehmen anderer Branchen. Kommt es dennoch zu Krisensituationen, sind rechtliche Auseinandersetzungen jedoch kaum vermeidbar. Nach der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des BGH ist der Aufsichtsrat gehalten, Erfolg versprechende Ansprüche gegenüber pflichtwidrig handelnden Vorständen geltend zu machen — andernfalls droht ihm selbst eine Haftung.
Entscheidend ist deshalb, dass Ihr Risikomanagement-System nicht nur die Jahresabschlussprüfung besteht, sondern auch vor Gericht standhält. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk reicht dafür nicht aus: Seit dem 2016 eingeführten § 317 (4a) HGB sichert der Abschlussprüfer weder den Fortbestand noch die Wirksamkeit der Unternehmensführung zu.
Die rechtliche Grundlage für ein Risikomanagement-System ergibt sich aus der Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung (§ 93 (1) AktG, § 43 (1) GmbHG, § 34 (1) GenG). Bei der Prüfung Ihres RMS konzentrieren wir uns genau auf jene Anforderungen, die in Abschlussprüfungen meist zu kurz kommen.
Dr. Peter Dietrich steht Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
Oder rufen Sie direkt an: 089 92562201